Strafverteidigung ohne Verzögerung - 24 Stunden, 7 Tage im Notfall

Strafrecht & Strafverteidigung für Speyer

Auch in Speyer setzte ich mich als Strafverteidigerin für Ihre Rechte ein.

rechtsanwältin alena rinck
Strafrecht & Strafverteidigung für Speyer
24 h jeden Tag erreichbar

Vorladung erhalten? Polizei stand vor der Tür?

Wenn Sie plötzlich ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten, zählt schnelles, überlegtes Handeln. Kontaktieren Sie mich auch in Speyer so früh wie möglich – damit Sie sich nicht alleine der Staatsanwaltschaft oder Polizei gegenübersehen.

Über mich

Ich bin Alena Rinck, Ihre Ansprechpartnerin im Strafrecht. Mit Kanzleisitz in Mannheim bin ich ausschließlich strafrechtlich tätig und übernehme Verteidigungen deutschlandweit – auch in Speyer.

Ausbildung

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
  • Rechsreferendariat mit Stationen u.a. am Landgericht Landau, Staatsanwaltschaft Frankenthal
  • Zulassung zur Rechtsanwältin und selbstständige Tätigkeit als Strafverteidigerin in Mannheim
  • Weiterbildung zur Fachanwältin für Strafrecht; theoretische Prüfung bereits erforlgreich bestanden

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein
  • Mannheimer Anwaltsverein
  • Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger Baden-Würrtemberg e.V.

Rechtsgebiete

Ob Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung oder Revision – ich stehe Privatpersonen und Unternehmen in jeder Phase des Strafverfahrens mit strafrechtlicher Expertise zur Seite.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Allgemeines Strafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG)
  • Jugendstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Sexualstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Strafvollstreckung & Strafvollzug

Kontaktieren Sie mich

Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung? Melden Sie sich noch heute, um Ihre Optionen zeitnah zu besprechen.

ablauf

unverbindliche Ersteinschätzung

Kontaktieren Sie mich

Sie erreichen mich telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp. Wählen Sie den für Sie passenden Weg - ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen.

Schnelle hilfe

Schildern Sie mir Ihr Anliegen - ich gebe Ihnen eine erste Einschätzung und zeige auf, wie ich Sie unterstützen kann.

werden sie mandant

Das Mandat kommt nur zustande, wenn Sie ausdrücklich wünschen, dass ich Sie vertrete. Vorher bleubt die Kontaktaufnahme für Sie unverbindlich.

ihr fall in guten händen

Mit der Mandatierung beginnt meine Arbeit für Sie. Ich prüfe die Sach- und Rechtslage nach Akteneinsicht und entwickle eine individuell auf Sie zugeschnittene Verteidigungsstrategie.

FAQs

Frequently Asked Questions

wann brauche ich einen anwalt für strafrecht?

Ein Rechtsanwalt für Strafrecht wird immer dann wichtig, wenn Ihnen ein strafrechtliches Verfahren droht oder bereits anhängig ist. Das kann eine polizeiliche Vorladung, eine Anklage, ein Strafbefehl oder eine Durchsuchung sein. Eine frühzeitige Beratung hilft, Fehler zu vermeiden und die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

muss ich sofort einen Termin vereinbaren?

Nein, Sie müssen nicht sofort einen Termin vereinbaren. Schildern Sie mir zunächst Ihr Anliegen, damit ich eine Ersteinschätzung vornehmen kann. Anschließend können wir einen Termin für eine ausführliche Beratung vereinbaren.

sind meine angaben vertraulich, auch ohne Mandat?

Alle Informationen, die Sie mir anvertrauen, unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht – auch wenn noch kein Mandat zustande gekommen ist. Ich behandle Ihre Daten und Informationen streng vertraulich.

wie soll ich auf eine vorladung der polizei reagieren?

Eine Vorladung der Polizei kann beängstigend wirken, doch Sie sollten ruhig bleiben und nichts überstürzen. Sie haben das Recht, vor einer Aussage einen Anwalt zu konsultieren. Kontaktieren Sie mich gern frühzeitig, damit wir gemeinsam Ihre Rechte schützen und die beste Vorgehensweise besprechen können.

ist eine beratung auch telefonisch möglich?

Selbstverständlich. So können wir schnell und einfach Ihr Anliegen besprechen, auch wenn ein persönlicher Termin gerade nicht möglich ist.

gibt es möglichkeiten der Kostenübernahme?

Ja, grundsätzlich kann die Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung möglich sein. Auch eine Pflichtverteidigung kommt in bestimmten Fällen in Frage. Ob dies in Ihrem individuellen Fall zutrifft, muss jedoch geprüft werden.