Auch in Neustadt a.d. Weinstraße erhalten Sie meine volle Unterstützung in Strafsachen.
Ein einziger unbedachter Satz bei der Polizei kann langfristige Konsequenzen haben. Ob Sie in Neustadt a.d. Weinstraße mit einer Vorladung, Anklage oder Hausdurchsuchung konfrontiert sind: Lassen Sie sich anwaltlich beraten, bevor Sie handeln. Ich setze mich dafür ein, Ihre Rechte effektiv zu verteidigen – mit Augenmaß und Durchsetzungsvermögen.
Ich bin Alena Rinck, Rechtsanwältin mit Spezialisierung auf Strafverteidigung. Mein Kanzleisitz ist in Mannheim – meine Tätigkeit bundesweit. Auch in Neustadt a.d. Weinstraße setze ich mich engagiert für Ihre Rechte ein.
Ausbildung
Mitgliedschaften
Ich bin ausschließlich im Strafrecht tätig und begleite Sie – ob als Unternehmen oder Privatperson – sicher durch das Ermittlungsverfahren, die Hauptverhandlung und jedes Rechtsmittelverfahren.
Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung? Melden Sie sich noch heute, um Ihre Optionen zeitnah zu besprechen.
Sie erreichen mich telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp. Wählen Sie den für Sie passenden Weg - ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen.
Schildern Sie mir Ihr Anliegen - ich gebe Ihnen eine erste Einschätzung und zeige auf, wie ich Sie unterstützen kann.
Das Mandat kommt nur zustande, wenn Sie ausdrücklich wünschen, dass ich Sie vertrete. Vorher bleubt die Kontaktaufnahme für Sie unverbindlich.
Mit der Mandatierung beginnt meine Arbeit für Sie. Ich prüfe die Sach- und Rechtslage nach Akteneinsicht und entwickle eine individuell auf Sie zugeschnittene Verteidigungsstrategie.
Ein Rechtsanwalt für Strafrecht wird immer dann wichtig, wenn Ihnen ein strafrechtliches Verfahren droht oder bereits anhängig ist. Das kann eine polizeiliche Vorladung, eine Anklage, ein Strafbefehl oder eine Durchsuchung sein. Eine frühzeitige Beratung hilft, Fehler zu vermeiden und die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Nein, Sie müssen nicht sofort einen Termin vereinbaren. Schildern Sie mir zunächst Ihr Anliegen, damit ich eine Ersteinschätzung vornehmen kann. Anschließend können wir einen Termin für eine ausführliche Beratung vereinbaren.
Alle Informationen, die Sie mir anvertrauen, unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht – auch wenn noch kein Mandat zustande gekommen ist. Ich behandle Ihre Daten und Informationen streng vertraulich.
Eine Vorladung der Polizei kann beängstigend wirken, doch Sie sollten ruhig bleiben und nichts überstürzen. Sie haben das Recht, vor einer Aussage einen Anwalt zu konsultieren. Kontaktieren Sie mich gern frühzeitig, damit wir gemeinsam Ihre Rechte schützen und die beste Vorgehensweise besprechen können.
Selbstverständlich. So können wir schnell und einfach Ihr Anliegen besprechen, auch wenn ein persönlicher Termin gerade nicht möglich ist.
Ja, grundsätzlich kann die Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung möglich sein. Auch eine Pflichtverteidigung kommt in bestimmten Fällen in Frage. Ob dies in Ihrem individuellen Fall zutrifft, muss jedoch geprüft werden.